Unsere Häsordnung

1. Allgemein

1.1
Jeder Träger des Narrenkostüms (Häs und Narrenrat) ist verpflichtet, das Ansehen der Narrenzunft zu mehren, dem Ansehen des Vereins keinen Schaden zuzufügen und die Interessen der Narrenzunft zu vertreten.

2.2
Jedes Vereinsmitglied kann ein Narrenkostüm erwerben. Das notwendige Material muss über die Zunft bezogen werden. Das Narrenkostüm muss nach den Bestimmungen der Zunft gestaltet und getragen werden.

2. Glashansel

2.1 Beschreibung

Bei der Suche nach einer Narrenfigur für die Narrenzunft Nordrach bot sich die historische Begebenheit, dass um das Jahr 1700 im hinteren Nordrachtal eine Glasfabrik betrieben wurde besonders an. So kam man auf ein „Glasmännlein“, den „Glashansel“. Darstellen soll die Figur den Mann, der die Produkte der Glasfabrik als Hausierer verkaufte.

Die Schuhe sind derbe Holzschuhe aus naturfarbenem Oberleder. In den Schuhen werden die aus grober, naturfarbener Schafwolle handgestrickten Socken mit langem Rohr getragen.

Die Hose aus schwarzem Manchester (breites Cord, keine Jeans, Leggins oder Stretching-Hose) ist an den Beinen eng geschnitten und wird in die umgeschlagenen Sockenrohre gesteckt. Das Oberteil des Häs ist ein weitgeschnittener Umhang mit Ärmeln aus grauem Loden. In den Ärmeln eingenäht sind Stulpen aus rotem Baumwollstoff, vorne mit Gummizug. Die Hände sind mit schwarzen Wollhandschuhen bedeckt.

Am Vorderteil sind runde Plättchen aus Granulat geschmolzen, mit Gliederkettchen angenäht. Auf dem Rücken ist ein rundes Stoffbild- es zeigt einen Glasbläser bei der Arbeit- auf grüner Filzplatte aufgenäht. Die Kopfbedeckung, eine aus blauer Schafswolle gestrickte Mütze, mit 2 Zipfeln (nach vorne und hinten) gibt nur das Gesicht frei und hat ein bis zur Schulter reichenden Tellerkragen. An ihm sind rechts und links an der Schulter je 3 Schellen, dazwischen abwechselnd Granulatplättchen und Miniaturfläschchen aus Glas angenäht. Die Maske, eine handgeschnitzte Holzmaske, hat einen verschmitzten, lustigen Gesichtsausdruck. Entworfen wurde sie von Holzbildhauermeister Josef Tränkle aus Elzach. In der Hand trägt der Glashansel einen geschälten Ahornstecken mit dem Wurzelstock nach oben. An den Wurzelenden sind 4 Schellen befestigt.

2.2 Kleidung

2.2.1
Die Anfertigung erfolgt in Eigenarbeit unter Anleitung des Häsmeisters oder Stellvertreters. Stoff und Wolle, Maske, Schuhe, Glasfläschchen, Granulatplättchen und Schellen muss jedes Mitglied selbst bezahlen. Das Häs wird beim Häsmeister nummeriert und registriert. Jeder Hästräger muss die Hose nach den Vorgaben der Zunft selbst beschaffen.

2.2.2
Der Besitzer eines Häs kann dieses nur einem Vereinsmitglied zur Benutzung überlassen. Der berechtigte Träger eines Narrenkostüms kann dies nur mit Zustimmung des Häsmeisters für längere Zeit einem anderen übertragen.

2.2.3
Das Häs kann einem Nichtmitglied zur Ausübung eines Schnuppertages zur Verfügung gestellt werden. Dies muss dem Häsmeister oder seinem Vertreter mindestens ein Tag vor dem Veranstaltungstag schriftlich und mit Entrichtung des Fahrtkosten- und Gastbeitrages angezeigt werden. Abendveranstaltungen sind als Schnuppertage nicht zugelassen.

2.2.4
Bei Eintritt in die Häsgruppe wird das erste Jahr als Probejahr angesehen. Hierzu muss die Anmeldung bis spätestens zum 11.11. des Jahres beim Häsmeister oder dessen Vertreter eingegangen sein. Das Häs ist vom Neuling komplett zu bezahlen. Weiterhin ist der komplette Mitgliedsbeitrag und Fahrtkostenanteil sowie mindestens ein Arbeitseinsatz zu leisten.

2.2.5
Nach erfolgtem Probejahr entscheidet die Vorstandschaft bis zum 11.11. über die Aufnahme des Neulings. Bei positivem Verhalten wird der Neuling am 11.11. in die Zunft aufgenommen.

2.2.6
Bei Nichtaufnahme in die Zunft ist das vollständige Häs bis spätesten 11.11. beim Häsmeister abzugeben. Die Anteiligen Kosten werden auf das angegebene Konto erstattet.

2.2.7
Jeder Hästräger, der eine Maske trägt, muss nach Punkt 2 ein vollständiges Häs tragen. Die Vorstandschaft ist berechtigt, die Narrenkleidung auf Vollständigkeit und Zustand zu überprüfen. In schwerwiegenden Fällen kann das Tragen des Häs zeitweise oder für immer untersagt werden (siehe Anlage 1).

2.2.8
Es dürfen maximal drei Zunftfremde Anhänger oder Masken am Häs oder 5 Zunftfremde Anhänger beim Narrenrat getragen werden.

Ehrenorden oder Pins der Narrenzunft oder des Verbandes dürfen zusätzlich getragen werden.

2.2.9
Falls ein Hästräger einen eigenen Getränkebecher mitführen möchte, muss dieser so getragen werden, dass er nicht sichtbar ist.

2.2.10
Handtaschen und ähnliche Beutel sind nur aus dem Grauen Loden-Stoff des Umhangs gestattet, der durch die Narrenzunft vorgegeben wird.

2.2.11
Bei wiederholter Nichteinhaltung können von der Vorstandschaft entsprechende Auflagen erteilt werden (siehe Anlage 1).

2.2.12
Die Häsgruppe tritt nur bei Veranstaltungen der Narrenzunft Nordrach oder zu eingeladenen Veranstaltungen auf. Mit Genehmigung des Häsmeisters können Kleingruppen ab mindestens fünf Hästrägern auch Veranstaltungen außerhalb von Nordrach besuchen. Vorausgesetzt, dass die Narrenzunft an diesem Termin an keiner anderen Veranstaltung teilnimmt. In diesen Fällen übernimmt die Narrenzunft keine Haftung.

2.2.13
Die Namen der Teilnehmenden Hästräger sind dem Häsmeister oder dessen Vertreter mindestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Wenn ein Hästräger ohne Kenntnis der Vorstandschaft teilnimmt, werden von der Vorstandschaft entsprechende Auflagen erteilt.

Falls die Zunft am nächsten Tag an einem Umzug teilnimmt oder eine offizielle Veranstaltung der Zunft stattfindet, ist für die genannten Personen die Teilnahme Pflicht!

2.2.14
Alle Hästräger die an der Busfahrt zu auswärtigen Veranstaltungen und Umzügen teilnehmen, sind verpflichtet am Umzug teilzunehmen. Bei Nichteinhaltung werden von der Vorstandschaft entsprechende Auflagen erteilt.

2.2.15
Bei Hallenveranstaltungen ist das Häs vollständig, jedoch mit Ausnahme des Stocks zu tragen.

2.2.16
Wenn ein Hästräger ohne triftigen Grund 2 Jahre das Häs bei Veranstaltungen nicht trägt, kann er aus der Häsgruppe ausgeschlossen werden, das Häs muss dann an die Zunft zurückgegeben werden. Die Maske und Schuhe können von der Zunft zu einem angemessenen Betrag zurückgekauft werden. Für die Arbeit zur Herstellung des Häs wird keine Entschädigung bezahlt.

2.2.17
Für den Fall, dass ein Hästräger wegzieht und nicht mehr in der Gruppe mitwirkt, gelten die gleichen Bestimmungen.

2.2.18
Sollte ein Hästräger ohne Grund mehr als dreimal in Folge zum eingeteilten Arbeitsdienst nicht erscheinen, so kann aus der Häsgruppe ausgeschlossen werden. Fehlt ein Hästräger unentschuldigt beim Arbeitseinsatz, so werden entsprechende Auflagen durch die Vorstandschaft erteilt.

2.2.19
Der Häsmeister und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung der Häsordnung verantwortlich. Diesen Anordnungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann die Vorstandschaft den Ausschluss aus der Häsgruppe beschliessen.

2.2.20
Die Narrenzunft Nordrach erhebt den Urheberanspruch auf das unter der Bezeichnung „Glashansel“ angefertigte Kostüm. Eine ganze oder teilweise Nachahmung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Narrenzunft Nordrach e.V. zulässig.

2.2.21
Der Austritt aus der Häsgruppe ist schriftlich beim Häsmeister oder dessen Stellvertreter einzureichen.

3. Jugend

3.1 Kleidung

3.1.1
Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren dürfen in der Häsgruppe ohne Maske mitwirken. Der Stoff für den Umhang wird von der Zunft übernommen. Es muss eine schwarze Hose getragen werden. Holzschuhe sind nicht unbedingt erforderlich.

Auf den Umhang der Kinder unter 10 Jahren wird kein Bild aufgenäht. Der Umhang für Kinder wird, soweit wie möglich, aus Stoffresten hergestellt. Ist der Umhang zu klein muss er unaufgefordert an die Zunft zurückgegeben werden. Für Umhang und Kappe ist eine Kaution in Höhe von 50€ zu hinterlegen (25 € Kappe und 25 € Umhang).

3.3.2
Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren dürfen eine Maske tragen. Das Häs muss vollständig sein.

3.3.3
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern an einem Umzug teilnehmen oder in Begleitung eines erwachsenen Hästrägers, wenn dieser und die Eltern zuvor beim Jugendhäsleiter eine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben haben (Vordrucke hat der Jugendhäsleiter).

Sollte dies nicht der Fall sein sieht sich die Zunft gezwungen den Jugendlichen nach Hause zu schicken.

3.2 Abendveranstaltungen

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen an auswärtigen Abendveranstaltungen im Häs nicht teilnehmen, auch nicht in Begleitung der Eltern.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen an Abendveranstaltungen nur teilnehmen, wenn die Rückfahrt durch die Eltern bis 24:00 Uhr gewährleistet ist. Dies muss der Zunft mindestens

1 Tag vor der Veranstaltung schriftlich angemeldet werden (Vordruck beim Jugendhäsleiter bzw. auf der Homepage). 

4. Narrenrat

Der Narrenrat gilt in der weiteren Beschreibung als Häs. Er repräsentiert die Narrenzunft und somit auch die Vorstandschaft der Narrenzunft. Mitglieder des Narrenrates nicht zwingend in der Vorstandschaft vertreten sein müssen.

4.1 Beschreibung

Wie das Häs der Glashandel, so hat auch das Gewand der Zunfträte der Nordracher Narrenzunft Bezug zur Vergangenheit. Während die Glashansel auf das einstmals im Nordrachtal ausgübte Glasmacherhandwerk hinreisen, zeigt sich in der Tracht der Zunfträte die enge Nachbarschaft zu der in früheren Jahrhunderten freien Reichsstadt Zell am Harmersbach.

Der schwarze, rotumrandete Hut ähnelt den im 17. Jahrhundert üblichen Kopfbedeckungen. Er hat hinten eine hochgeschlagene Krempe, die nach vorne spitz ausläuft und einen knappen, konisch geformten Kopfteil, der oben durch eine Delle leicht abgeflacht ist. Der Zunftmeister trägt eine Fasanenfeder am Hut. Die weiteren Narrenräte haben als Hutschmück einen kleinen Hanselstecken angesteckt.

Der Mantel in Blau hat gebauschte rote Ärmel mit schwarzen Längsstreifen besetzt und einer langen schwarzen Manschette als Abschluss – ebenfalls Mittelalterlicher Kleidung nachempfunden. Der Kragen und der Mantelarm sind in Rot und Schwarz umrandet, laufen aber in Zickzack aus, die besonders am Kragen so verlängert sind, dass sie an das närrische Gewand des Till Eulenspiegels erinnern.

Unter dem Mantel wir eine ärmellose, blaue Weste getragen, deren Knopflöcher von einer großen, roten, oralen Einfassung umgeben sind, die ebenfalls Schwarz umrandet ist. Wie am Mantel befinden sich auch hier silberfarbene Knöpfe. Der Westensaum hat den gleichen roten, schwarz umrandeten Zipfelabschluss wie der Mantel. Zur Zunftratstracht werden ein schlichtes, weißes Hemd mit einer schwarzen Samtschleife und einer schwarzen Hose sowie schwarzen Schuhe getragen.

Insgesamt vermittelt das Gewand der Nordracher Zunfträte den Eindruck von närrisch verbrämter Tradition aus dem heimatlichen Raum.

4.2 Kleidung

4.2.1
Die Kleidung besteht aus schwarzen Anzugsschuhen (Bei schlechter Witterung auch andere Schwarze Schuhe.

4.2.2
Schwarze Strümpfe und eine schwarze Anzugshose. Dazu ein weißes Hemd vorzugsweise mit „Narrenzuft Nordrach“ Bestickung am Kragen.

4.2.3
Auf dem Hemd wird ein schwarzes Knüpferle sowie eine blaue Weste mit roten Kragen und Bund getragen, Weiterhin ein Mantel in gleicher Optik.

4.2.4
Auf dem Kopf trägt der Narrenrat einen schwarzen Spitz Hut mit Roten Rand und einem kleinen Ahornstock als Wurzel in Anlehnung an den Stock des Hansels mit 4 Glöckchen.

4.2.5
Bei Schlechter Witterung kann zusätzlich ein blau Roter Schirm der Narrenzunft mitgeführt werden.

4.2.6
Die Weste, der Mantel und der Hut werden über die Narrenzunft bezogen, diese werden nach Austritt von der Narrenzunft zurückgekauft. 

4.2.7
Es dürfen maximal 5 Zunftfremde Anhänger oder Masken am Häs oder Hut getragen werden.

4.2.8
Wenn gewünscht kann unter dem Hemd ein Weißer, in Ausnahmen schwarzer, Pullover oder Schal getragen werden.

5. Anlagen

Anlagen 1 – Mögliche Auflagen

  • Zusätzlicher Arbeitseinsatz

  • Einen Umzug / Veranstaltung Zwangspause

  • Keine Teilnahme an Veranstaltungen für den Rest der Kampagne

  • Ausschluss aus der Häsgruppe

Anlage 2 – Kosten Häs (Stand 2019)

  • Maske 180,– €

  • Schuhe 120,– €

  • Glasflaschen 30.– €

  • Pläpserle 45,– €

  • Glocken 15,– €

  • Wolle 40,– €

  • Stoff 50,– €

  • Sockenwolle 20,– €

Summe: 500,– €

Anlage 3 – Kosten Narrenrat (Stand 2019)

  • Hut 95,– €

  • Samtschleife 13,– €

  • Weste 165,– €

  • Hemd 60,– €

  • Bestickung Hemd 10,– €

  • Kittel 415,– €

  • Schirm (optional) 30,– €

Summe: 788,– €

Anlage 4 – Jugendhäs

  • Mitglieder, die 16 Jahre alt und bereits in der Zunft sind, zahlen 100 Euro, abzgl. 25 Euro Kaution.

  • Die Ausgaben für das Jugendhäs werden beim Übergang zu den Aktiven verrechnet. 

Anlage 5 – Rückgabe und Rückkauf

Im ersten Jahr: 90 % der Kosten gem. Anlage

Im zweiten Jahr: 75 % der Kosten gem. Anlage

Im dritten Jahr: 50 % der Kosten gem. Anlage

Ab dem vierten Jahr: Nach optischem Zustand des Häs/Narrenrats

Nach 11 Jahren aktiver Hästrägerschaft, steht es dem Hästräger frei, die Maske und Kappe oder den Narrenratshut zu behalten und in Ehren zu halten oder an die Zunft gegen eine Kostenerstattung von 50 % des aktuellen Kaufpreises zurückzugeben. 

Maske oder andere Teile des Häs dürfen nur an die Narrenzunft verkauft werden. Einem Verkauf an aktive Zunftmitglieder kann mit Zustimmung der Vorstandschaft gestattet werden.

Anlage 6 – Ehrungen

  • Die Zunftmitgliedschaft beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Zunft.
    Bei Jugendlichen wird der Übergang zu den Erwachsenen als Eintrittsdatum gezählt.

  • Durchführungen der Ehrungen:
    – Aktive Hästräger werden am Zunftabend geehrt.
    – Passive Mitglieder werden an der Generalversammlung geehrt.

  • Geehrt werden folgende Mitgliedsjahre:
    – 25 Jahre
    – 40 Jahre
    – 50 Jahre
    – 60 Jahre usw.

Stand: 06.10.2019
Version 2.0